Garantiebedingungen

 

U•GO garantiert, dass die Fahrräder frei von möglichen Mängeln oder Materialfehlern sind, und gewährt 2 Jahre Herstellergarantie auf alle Originalteile. U•GO bietet 5 Jahre Garantie auf Rahmen und Gabel.
Diese Garantie gilt nicht für Verschleißteile wie Kette, Ritzel, Bremsbeläge, Reifen, es sei denn, es liegt ein Konstruktions- oder Materialfehler vor.
Diese Garantie ist nicht übertragbar und Rechte können nur vom ursprünglichen Eigentümer daraus abgeleitet werden.
Diese Garantie berechtigt Sie nur dazu, ein defektes Teil zu reparieren und/oder durch eine gleichwertige Alternative dieses Teils zu ersetzen. Arbeitskosten für Demontage und Montage sowie Transportkosten des Fahrrads fallen nicht direkt unter diese Garantiebedingungen. Der Gewährleistungsanspruch ist daher immer vorab beim Lieferanten geltend zu machen. Wird die Garantie gewährt, sind damit nicht automatisch auch Folgeschäden abgegolten.
Gewährleistungsausschlüsse gelten bei Missbrauch oder Fahrlässigkeit, unsachgemäßem Gebrauch, Ersatz durch Nicht-Originalteile und Änderungen an Rahmen und/oder Gabel, fehlerhafter Montage und Einstellung, wenn keine ordnungsgemäße Wartung durchgeführt wurde, sowie im Schadensfall Folge eines Unfalls.
Bei Geltendmachung eines Garantieanspruchs muss der Original-Kaufbeleg sowie das Fahrrad und/oder das defekte Teil zur Überprüfung vorgezeigt werden können. Der Gewährleistungsanspruch muss bei dem Händler geltend gemacht werden, der das Fahrrad geliefert hat, der Besitzer muss eine Verschlechterung des Schadens verhindern und das Fahrrad muss im Falle eines Mangels innerhalb von 2 Wochen zur Inspektion vorgelegt werden.

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